Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Bremen Januar 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.01.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.01.2021, 12:04 |
A1: Delegation in den Diversitätsrat
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
1) Die Landesmitgliederversammlung wählt zwei Delegierte und zwei
Ersatzdelegierte für den Diversitätsrat.
2) Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu
beachten. Die Delegation ist mindestquotiert zu wählen.
3) Die Delegierten müssen Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.
4) Die Amtszeit der Mitglieder im Diversitätsrat beträgt zwei Jahre. Eine
Wiederwahl ist möglich.
5) Die Delegierten berichten dem Landesverband regelmäßig und in geeigneter
Weise über die Arbeit des Diversitätsrates, um die Verankerung des
Diversitätsprinzips und die Stärkung benachteiligter gesellschaftlicher Personen
bzw. Gruppen im Landesverband zu fördern.
Begründung
Begründung:
Die Bundesdelegiertenkonferenz im November hat das erste Vielfaltsstatut beschlossen. Dieses sieht unter anderem die Einrichtung eines zweimal jährlich tagenden Diversitätsrats vor, der sich mit diversitätspolitischen Angelegenheiten befasst und die Arbeit verschiedener Gremien koordiniert sowie die Einhaltung des Vielfaltsstatuts überwacht. Die Landesverbände sind aufgerufen, eine Regelung zur Entsendung der Delegierten in den Diversitätsrat zu schaffen. Das Statut sieht dafür „zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied“ vor. Die Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt sollte durch die Delegation gewährleistet werden. Für weitere Infos siehe: https://antraege.gruene.de/45bdk/Vielfaltsstatut-62031
Der Beschluss des Vielfaltsstatuts soll einen langfristigen und umfassenden Prozess innerhalb unserer Partei anstoßen, der Diskriminierungsmechanismen sichtbar macht und ihnen entgegen tritt sowie die Stärkung gesellschaftlich benachteiligter Personen und Gruppen zum Ziel hat. Dies gilt nicht nur für den Bundesverband, sondern gerade auch für die Landes- und Kreisverbände, wo Mitglieder zuerst mit der Parteiarbeit in Kontakt kommen und deshalb auch unmittelbar mit bewussten oder unbewussten Vorurteilen und Ressentiments konfrontiert werden. Deshalb legen wir Wert darauf, dass die Arbeit des Diversitätsrats im Landesverband produktiv aufgenommen und weitergeführt wird.
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