mündlich
| Antrag: | Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020) |
| Status: | Übernahme |
| Angelegt: | 16.12.2020, 16:48 |
| Antrag: | Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020) |
| Status: | Übernahme |
| Angelegt: | 16.12.2020, 16:48 |
1. Die Landesdelegiertenkonferenz ist ergänzendes beschlussfassendes Organ des Landesverbandes. Sie kann begründet einberufen werden, wenn die Durchführung einer Landesmitgliederversammlung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
§ 7 Organe
(1) Die Organe des Landesverbandes sind
1. die Landesmitgliederversammlung
2. die Landesdelegiertenkonferenz
3. der Landesvorstand
4. der Landesfinanzrat (LFR)
§ 9 Neu Landesdelegiertenkonferenz
1. Die Landesdelegiertenkonferenz ist ergänzendes beschlussfassendes Organ des Landesverbandes. Sie kann begründet einberufen werden, wenn die Durchführung einer Landesmitgliederversammlung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
§ 15 Beschlussfähigkeit der Organe
Neu (4) Die Landesdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn und solange ein
Drittel der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.
Folgeänderungen:
mündlich
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