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            <title>Landesmitgliederversammlung Bremen Januar 2021: Anträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung Bremen Januar 2021: Anträge</title>
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                        <title>A3: Einsetzung einer Bildungskommission für das Land Bremen</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 29.11.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, eine Kommission zum Thema Zukunft der Bildung unter Leitung der beiden Landesvorstandsmitglieder Alexandra Werwath und Sona Terlohr einzusetzen, die ein umfassendes Konzept zur grünen Bildungspolitik der Zukunft erarbeitet und <strong>einen ersten Zwischenbericht als Aufschlag im Spätsommer 2021</strong> vorlegt. Dieser Bericht soll Diskussionsgrundlage für die weitere innerparteiliche Diskussion sein. Die finale Beschlussfassung soll auf der Landesmitgliederversammlung im Frühjahr 2022 sein. Die Kommission setzt sich aus Akteur*innen in Partei (Landesarbeitsgemeinschaften, GRÜNE JUGEND, Bremerhaven) und Fraktion zusammen. Die Kommissionsarbeit ist verbunden mit einem zentralen und dezentralen Beteiligungsprozess der gesamten Partei, bei dem die unterschiedlichen Ebenen sowie die Mitglieder kontinuierlich eingebunden und gehört werden. Die konkrete Besetzung sowie die Bestimmung der Beteiligungsmaßnahmen nimmt der Landesvorstand in Rücksprache mit den beteiligten parteiinternen Gruppen vor. In diesem breiten Prozess sollen gezielt auch Fachleute aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir GRÜNE streiten auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses von Bildung, das nicht erst in der Schule ansetzt oder dort aufhört für Bildungsgerechtigkeit. Bildungs-, und dabei insbesondere die Schulpolitik, ist für uns ein zentrales gerechtigkeitspolitisches Feld der Landespolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grüne Bildungspolitik steht dabei für einen ganzheitlichen Ansatz: es geht um die Ermöglichung von Teilhabe in der Gesellschaft und im demokratischen System. Dazu braucht es Chancen zur Persönlicheitsentwicklung und die Vermittlung von Wissen, Kulturtechniken und die Erreichung von Abschlüssen. Lesen, Schreiben, Rechnen und eine Berufsausbildung sind wichtige Voraussetzungen für Teilhabe ebenso wie die Erfahrung von Wertschätzung, Selbstwirksamkeit und demokratischen Prozessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 13 Jahren regieren wir in Bremen mit. Seitdem hat sich einiges in der Bildungslandschaft getan und wir konnten wichtige Eckpunkte auch parteiübergreifend in den Bremer Schulkonsens und dessen Neuauflage einarbeiten. Als GRÜNE wollen wir mit konkreten Ansätzen die Bildungspolitik und gesellschaftliche Debatten beeinflussen, um die Chancen aller Schüler*innen in Bremen zu verbessern. . Als GRÜNE Partei wollen wir aber auch neue Konzepte für eine zukunftsfähige Bildung erarbeiten, die über den Status Quo hinaus blickt und Bildungsgerechtigkeit real werden lässt. Unser Bildungssystem soll Schüler*innen ermutigen und sie befähigen, unsere Demokratie und Gesellschaft zu gestalten. Es geht uns um eine Bildung, die den Herausforderungen und Veränderungen unserer Zeit gerecht wird und Schüler*innen umfassend auf das Leben in einer sich verändernden Gesellschaft vorbereitet. Dabei gilt es, Denkmuster zu durchbrechen und sich von innovativen Ideen und Konzepten inspirieren zu lassen, Kreativität Raum zu geben. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass dies immer wieder nötig ist, um ein erfolgreiches und gerechtes Bildungssystem zu schaffen. Die Kommissionsarbeit verbunden mit weiterer Beteiligung ermöglicht es, jenseits der „klassischen“ Pfade unserer Gremienstruktur zu einem nachhaltigen, die Breite der Partei erreichenden Prozess und Beschluss zu gelangen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 Jan 2021 13:40:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Menschen aus Lipa jetzt aufnehmen! Illegale Pushbacks stoppen!</title>
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                        <author>Fabian Taute (KV Bremen LdW)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit jeher war das bosnische Camp Lipa trotz Zusagen der lokalen Regierung nie an das zentrale Wasser- und Stromnetz angeschlossen. Nachdem die IOM (Internationale Organisation für Migration) über Wochen vergeblich an die bosnische Regierung appelliert hatte, das Camp Lipa zumindest mit einer Strom- und Wasserversorgung auszustatten, sah sie sich dazu gezwungen, das Camp aufzugegeben und die Menschen sich selbst zu überlassen. Die bosnischen Behörden räumten daraufhin das Lager. Als Reaktion auf die ohnehin schon verzweifelte Lage wurde Feuer gelegt – ein Großteil des Lagers brannte ab. Seitdem harren ca. 900 Menschen ohne Heizung, Wasser, Lebensmittel und Medikament bei Schnee und Eis ohne Dach über dem Kopf aus.<br><br>
Eine Weiterflucht wird durch die Polizei verhindert. Geschätzte 8.000 weitere Schutzsuchende harren währenddessen im Norden Bosniens in wilden Camps aus, weil die anderen Lager in Bosnien voll sind. Eine Versorgung durch die Behörden gibt es nicht, sie werden vor allem von Aktivist*innen unterstützt. Mittlerweile ist bekannt, dass die bosnischen Behörden das Lager Lipa wiederaufbauen wollen, da sie sich auf keinen anderen Ort verständigen können.<br><br>
Es ist falsch, die politische Verantwortung einzig in Bosnien-Herzegowina zu suchen, denn die Umstände in den Lagern gehen vor allem auf die Auswirkungen der EU-Abschottungspolitik zurück. Die meisten Menschen, die in Bosnien gestrandet sind, waren zuvor als Schutzsuchende in Griechenland und wurden dort von den Behörden sich selbst überlassen. Die Balkanroute blieb für sie der einzige Ausweg. Zeitgleich riegelt die EU seit Jahren die kroatisch-bosnische Grenze ab und drängt Schutzsuchende in illegalen Pushbacks, die durch erhebliche Sachspenden der Bundesregierung an die kroatische Grenzpolizei unterstützt werden, mit Gewalt nach Bosnien zurück. Statt also mit dem Finger auf Bosnien-Herzegowina zu zeigen, muss die EU sichere und legale Wege aus Bosnien in die EU schaffen und illegale Pushbacks beenden.<br><br>
In der Verantwortung steht auch die Bundesregierung, die während ihrer Ratspräsidentschaft migrationspolitisch komplett versagt hat. Statt die EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen und nach den unzähligen Appellen von Hilfsorganisationen insbesondere die Lager Kara Tepe und Lipa winterfest zu machen und den über 200 aufnahmebereiten Städten und Kommunen die Evakuierung zumindest eines Teils der notleidenden Menschen zu ermöglichen, setzt die Bundesregierung weiterhin auf Abschottung, Abschreckung und deckt illegale Push-Backs.<br><br>
Es kann nicht zu viel verlangt sein, als größtes EU-Land während der EU-Ratspräsidentschaft für eine Wasser- und Stromversorgung in Zelt-Lagern wie Lipa oder Kara Tepe zu sorgen, um zumindest der größten Not vorzubeugen. Stattdessen hat es die Bundesregierung nicht einmal geschafft, innerhalb von drei Monaten (obwohl sie darum von der griechischen Regierung explizit gebeten wurde) die versprochenen 1553 Menschen aus Griechenland aufzunehmen. Stattdessen hat sie darauf gedrängt, dass keine der Familien aus dem Lager Moria stammt, mit der zynischen Begründung, man wolle die Menschen nicht dafür belohnen, dass &quot;sie&quot; das Lager in Brand gesteckt hätten.<br><br>
Auch das Einsperren der Menschen im Zelt-Lager Kara Tepe oder das Aussetzen von Menschen auf manövrierunfähigen Plastikinseln auf dem Meer sind Ausdruck einer brutalen Abschreckungspolitik. Dass 87 % der Deutschen eine Aufnahme von Menschen aus Moria unterstützen, ignoriert die Bundesregierung und genauso, dass sich elf EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien) sowie Norwegen und Serbien an den Aufnahmen beteiligen. Dabei tut sie so, als könne sie nicht handeln, da andere ja auch nichts tun würden. Eine Verweigerung von Verantwortung mit den aufgezeigten katastrophalen Konsequenzen.<br><br>
Ein Landesaufnahmeprogramm würde den Schutzsuchenden eine Perspektive in Sicherheit geben und durch die Entlastung gleichzeitig den bosnischen Behörden die Möglichkeit geben, sich um neue Übergangsquartiere für den Winter zu kümmern.<br><br><br><strong>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:</strong><br><br><strong>1. Forderungen auf Bundesebene:</strong><br><br>
a) Wir fordern weiterhin, dass der Bremer Senat sich der Klage des Berliner Senats gegen die Ablehnung der Landesaufnahmeanordnungen seitens des Bundesinnenministeriums anschließt und eine langfristige Klärung der Länderrechte im Aufnahmerecht herbeiführt.<br><br>
b) Wir fordern die Bundesregierung erneut mit Nachdruck auf, die Blockade der zahlreichen Hilfsangebote von Städten, Kommunen und Bundesländern zu beenden und endlich eine schnelle und unbürokratische Aufnahme notleidender Menschen zu ermöglichen.<br><br>
c) Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich die bosnischen Behörden dabei zu unterstützen, eine winterfeste und menschenwürdige Unterbringung für die nach der Zerstörung des Camps Lipa obdachlos gewordenen Menschen bereitzustellen.<br><br>
d) Wir fordern die Bundesregierung auf, illegale Push-Backs der griechischen und kroatischen Polizei nicht weiter zu decken, sondern sich für die lückenlose Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen einzusetzen und sicherzustellen, dass es keinerlei Beteiligung deutscher Einsatzkräfte an illegalen Push-Backs gibt.<br><br><br><strong>2. Forderungen auf Landesebene:</strong><br><br>
a) Wir fordern den Senat auf, ein Landesaufnahmeprogramm für die in Bosnien festsitzenden Schutzsuchenden aufzulegen. Dies ist aufgrund der Dringlichkeit der Situation zeitnah und in erheblichem Ausmaß auszugestalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 10 Jan 2021 11:33:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TO1: TO Neu</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/to_neu-42421</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 07.01.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Begrüßung und Formalia</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Politische Aussprache</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Satzungsänderungen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>S1 Einführung eines Landesausschusses<br>
S2 Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz<br>
S3 bis 5 Stärkung der Grünen Jugend</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Nachwahl von einem Platz im Landesvorstand</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Anträge</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Wahl Delegierte Diversitätsrat</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Verschiedenes</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Jan 2021 21:58:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Delegation in den Diversitätsrat</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 07.01.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1) Die Landesmitgliederversammlung wählt zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte für den Diversitätsrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2) Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten. Die Delegation ist mindestquotiert zu wählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3) Die Delegierten müssen Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4) Die Amtszeit der Mitglieder im Diversitätsrat beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5) Die Delegierten berichten dem Landesverband regelmäßig und in geeigneter Weise über die Arbeit des Diversitätsrates, um die Verankerung des Diversitätsprinzips und die Stärkung benachteiligter gesellschaftlicher Personen bzw. Gruppen im Landesverband zu fördern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesdelegiertenkonferenz im November hat das erste Vielfaltsstatut beschlossen. Dieses sieht unter anderem die Einrichtung eines zweimal jährlich tagenden Diversitätsrats vor, der sich mit diversitätspolitischen Angelegenheiten befasst und die Arbeit verschiedener Gremien koordiniert sowie die Einhaltung des Vielfaltsstatuts überwacht. Die Landesverbände sind aufgerufen, eine Regelung zur Entsendung der Delegierten in den Diversitätsrat zu schaffen. Das Statut sieht dafür „zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied“ vor. Die Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt sollte durch die Delegation gewährleistet werden. Für weitere Infos siehe: <a href="https://antraege.gruene.de/45bdk/Vielfaltsstatut-62031">https://antraege.gruene.de/45bdk/Vielfaltsstatut-62031</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Beschluss des Vielfaltsstatuts soll einen langfristigen und umfassenden Prozess innerhalb unserer Partei anstoßen, der Diskriminierungsmechanismen sichtbar macht und ihnen entgegen tritt sowie die Stärkung gesellschaftlich benachteiligter Personen und Gruppen zum Ziel hat. Dies gilt nicht nur für den Bundesverband, sondern gerade auch für die Landes- und Kreisverbände, wo Mitglieder zuerst mit der Parteiarbeit in Kontakt kommen und deshalb auch unmittelbar mit bewussten oder unbewussten Vorurteilen und Ressentiments konfrontiert werden. Deshalb legen wir Wert darauf, dass die Arbeit des Diversitätsrats im Landesverband produktiv aufgenommen und weitergeführt wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Jan 2021 12:04:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G1: Ergänzung der Geschäftsordnung für die digitale LMV am 23.01.21: Wahlordnung für ergänzende Briefabstimmungen</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/ergaenzung_der_geschaeftsordnung_fuer_die_digitale_lmv_am_23_01_21_wahlo-54810</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 07.01.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 <strong>Anwendungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlordnung für ergänzende Briefabstimmungen bezieht sich auf Satzungsänderungen sowie Personenwahlen zu Parteiorganen, die auf einer digitalen Mitgliederversammlung nicht dem Parteienrecht entsprechend abschließend durchgeführt werden können und deshalb einer ergänzenden Briefabstimmung bedürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die digitale Mitgliederversammlung trifft mit Hilfe eines digitalen Abstimmungstools ein Meinungsbild über eine Satzungsänderung bzw. Personenwahl. Dieses Meinungsbild wird in der Briefabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung (ja/nein/Enthaltung) gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 <strong>Durchführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung wählt eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in. Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlhelfer*innen sind die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der ergänzenden Briefabstimmung zugeordneten Landesmitgliederversammlung wahlberechtigt waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Landesgeschäftsstelle versendet spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Landesmitgliederversammlung an alle wahlberechtigten Mitglieder des Landesverbands die (Brief-)Wahlunterlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Inhalt der Briefwahlunterlagen – Jedes Mitglied erhält:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den oder die Stimmzettel</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Wahlumschlag</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine persönliche Versicherung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Rückumschlag</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein Anschreiben und eine Anleitung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Stimmzettel ist auszufüllen und darf ausschließlich in den für die Abstimmung vorgesehenen Wahlumschlag gelegt werden. Dieser ist zu verschließen. Der Wahlumschlag ist dann zusammen mit der unterschriebenen persönlichen Versicherung im zur Verfügung gestellten Rücksendeumschlag zurückzuschicken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 15.02.2021 15:00 Uhr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 <strong>Auswertung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Briefabstimmung ist innerhalb von fünf Werktagen nach der Eingangsfrist durch Wahlleitung und Wahlhelfer*innen auszuzählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der versandten Abstimmungsunterlagen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgelaufenen Wahlumschläge,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsformulare,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der auf eine Abstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Nur Abstimmungsformulare, die im beigelegten Rückumschlag verschickt wurden und denen eine gültige, unterschriebene persönliche Versicherung beigefügt ist, sind gültig. Nur die Stimmzettel, die im Wahlumschlag liegen, sind gültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Soweit nicht anders vorgesehen, ist der Abstimmungsgegenstand positiv entschieden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das Ergebnis der Briefwahl(en) ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">Begründung:</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Infolge des Gesetzes über Maßnahmen (…) zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es auch Parteien seit Oktober erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl des Vorstands sowie Satzungsänderungen nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich sind, möchte der Landesvorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl organisieren. Näheres dazu findet ihr in der Bundestags <span class="underline"><a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=&amp;ved=2ahUKEwjPyqiSsOvsAhVNeMAKHY2mAxIQFjADegQIBxAC&amp;url=https%3A%2F%2Fdip21.bundestag.de%2Fdip21%2Fbtd%2F19%2F231%2F1923197.pdf&amp;usg=AOvVaw0bXaPegIYP7R2vGnhjkYue">Drucksache 19/23197</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Wahlverfahren orientiert sich der Landesvorstand grundsätzlich an der geltenden Satzung sowie der Geschäftsordnung der LMV. Alle dort gezogenen Quoren gelten auch hier.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Jan 2021 12:02:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F5: Antrag auf Änderung der LMV-Geschäftsordnung 5</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_5-43150</link>
                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 16.09.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_5-43150</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Geschäftsordnung für die LMVen (GO-LMV) wird folgendermaßen geändert :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der § 9 erhält einen neuen Absatz (8) mit folgendem Wortlaut :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Sind bei einer Abstimmung mehr als ein Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen<br>
Enthaltungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>so ist das Abstimmungsergebnis ungültig. Die Diskussion und Abstimmung wird bei<br>
der nächsten LMV wiederholt. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist dann in jedem<br>
Fall gültig.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bisherigen Absätze (8) und (9) werden zu Absatz (9) bzw. (10).“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine große Zahl von Enthaltungen bedeutet, dass entweder die Information über den jeweiligen Antrag bei vielen Teilnehmer*innen nicht angekommen ist oder dass das Thema noch zu wenig diskutiert wurde, so dass vielen eine Meinungsbildung sehr schwer fiel. Beides spricht für eine neue Diskussion und Abstimmung, vielleicht ja auch in einem entspannteren Klima.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 14:46:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F4: Antrag auf Änderung der LMV-Geschäftsordnung 4</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_4-48103</link>
                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 16.09.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_4-48103</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung für die LMVen (GO-LMV) wird folgendermaßen geändert :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der § 4 erhält einen neuen Absatz (6) mit folgendem Wortlaut :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Bei der Abstimmung wird immer in dieser Reihenfolge gefragt : Dafür, dagegen,<br>
Enthaltung.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Regelung erscheint unwichtig, vielleicht sogar lächerlich. Das ist aber nicht so, denn sie schließt eine unauffällige Manipulations-Möglichkeit aus. Es ist bekannt, dass Menschen, die noch unsicher sind, wie sie abstimmen, gern darauf achten, wie die anderen abstimmen und dann schnell genauso abstimmen. Dies könnte von einem Präsidium ausgenutzt werden, indem das gewünschte Abstimmungsverhalten (Ja bzw. Nein) als <span class="underline">erstes</span> abgefragt wird. So könnte es zusätzliche Stimmen von den unsicheren Abstimmenden bekommen. Eine solche Manipulations-Möglichkeit wollen wir mit dieser Regelung ausschließen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 14:41:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F3: Antrag auf Änderung der LMV-Geschäftsordnung 3</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_3-58517</link>
                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 16.09.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_3-58517</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung für die LMVen (GO-LMV) wird folgendermaßen geändert :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der § 4 erhält einen neuen Absatz (5) mit folgendem Wortlaut :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Ist bei einer Antragsdiskussion die Zahl der Wortmeldungen begrenzt, dann<br>
erhält nach dem letzten Diskussionsbeitrag eine/r der Antragsteller*innen noch<br>
einmal das Wort.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Regelung beantragen wir, damit die Antragsteller*innen auf jeden Fall die Möglichkeit haben, auf die genannten Gegenargumente einzugehen. Denn es ist ja durchaus nicht sicher, dass sie beim Losverfahren zum Zuge kommen. Es ist unseres Erachtens ein Gebot der Fairness, ihnen diese Möglichkeit anzubieten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 14:28:42 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F2: Antrag auf Änderung der LMV-Geschäftsordnung 2</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_2-33917</link>
                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 16.09.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_2-33917</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung für die LMVen (GO-LMV) wird folgendermaßen geändert :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 erhält einen neuen Absatz (3) mit folgendem Wortlaut :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„In die Tagesordnung jeder LMV ist der TOP „Anträge“ aufzunehmen. Vorhandene<br>
Anträge sind unter TOP ... a), b), c) usw. kurz inhaltlich zu benennen, soweit<br>
sie der Geschäftsstelle beim Abfassen der Einladung bekannt sind. Später<br>
eingehende Anträge werden im Newsletter oder auf andere Art möglichst bald nach<br>
Eingang bekannt gemacht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Absatz (3) von § 1 wird umbenannt in Absatz (4).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezeichnung des § 1 wird geändert in „Einladung, Eröffnung,Tagungspräsidium<br>
und Protokoll“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bisher geübte Praxis, die Anträge unter dem TOP Verschiedenes zu beraten und darüber abzustimmen, hat mehrere Nachteile : Der TOP Verschiedenes hat den Ruf, dass dort ohnehin nicht Wichtiges mehr geschieht. Außerdem ist dieser TOP stets am Ende einer LMV, dadurch ist die Konzentrationsfähigkeit und -bereitschaft meist gering. Dies wird den Anträgen und den Antragsteller*innen aber nicht gerecht. Im Übrigen sind Anträge unter dem TOP Verschiedenes nicht ohne Weiteres nachlesbar.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 13:50:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1: Antrag auf Änderung der LMV-Geschäftsordnung 1</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_1-19568</link>
                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 16.09.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_lmv-geschaeftsordnung_1-19568</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung für die LMVen (GO-LMV) wird folgendermaßen geändert :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der § 2 erhält einen neuen Absatz (3) mit folgendem Wortlaut :</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Unter dem TOP „Verschiedenes“ dürfen keine Wahlen oder inhaltliche Abstimmungen<br>
durchgeführt und über keine Anträge abgestimmt werden, außer über<br>
Geschäftsordnungs-Anträge.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Regelung steht bei vielen Organisationen, auch innerhalb unserer Partei, in der Satzung oder der Geschäftsordnung, denn sie hat sich sehr bewährt. Manchmal wird sie auch gar nicht erst hineingeschrieben, weil sie sich „von selbst versteht“. Der Grund dieser Regelung ist, dass die Mitglieder des jeweiligen Gremiums vorher in der Regel gar nicht wissen, ob und worüber abgestimmt werden soll. Darum können sie sich gar nicht inhaltlich darauf vorbereiten und mit Freund*innen darüber beraten. Dies ist für sie frustrierend und schadet auch der Qualität der Diskussion. Um dies zu verhindern, stellen wir diesen Antrag. Die bisherige Regelung sollte endlich abgeschafft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu den Konsequenzen siehe Antrag 2.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 13:46:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-28154</link>
                        <author>Till Schierer</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-28154</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt<br>
zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (1) Änderung des dritten Satzes in: Sie wird einberufen auf Beschluss des<br>
Landesvorstands, auf Antrag von zwei Kreisverbänden, auf Antrag der Grünen<br>
Jugend oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des<br>
Landesverbands.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand der Grünen Jugend wurde von den Mitgliedern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Ein bedeutender Bestandteil davon kann das Verfassen von Anträgen an die Gremien des Landesverbands sein. Auch wenn es in den meisten Fällen im deutlichen Interesse dieser Vorstände ist bei dieser Arbeit die Mitglieder miteinzubeziehen zeigt die derzeitige Situation, dass dies nicht immer möglich ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Dec 2020 14:11:20 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-33283</link>
                        <author>Till Schierer</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-33283</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt<br>
zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 (3) Änderung in: Die Grüne Jugend Bremen, sowie ihr Vorstand hat das Recht,<br>
Anträge an die Organe der Landespartei zu stellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand der Grünen Jugend wurde von den Mitgliedern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Ein bedeutender Bestandteil davon kann das Verfassen von Anträgen an die Gremien des Landesverbands sein. Auch wenn es in den meisten Fällen im deutlichen Interesse dieser Vorstände ist bei dieser Arbeit die Mitglieder miteinzubeziehen zeigt die derzeitige Situation, dass dies nicht immer möglich ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Dec 2020 14:10:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-32832</link>
                        <author>Till Schierer</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-32832</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt<br>
zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 (4) Änderung in: VertreterInnen der Grünen Jugend Bremen in Organen der<br>
Partei müssen Mitglieder der Grünen Jugend Bremen sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Vertretung der Grünen Jugend in den Gremien geht es darum, eine authentische Stimme dieser Gruppe in der Partei darzustellen. Dabei muss auch beachtet werden, dass nicht alle Mitglieder der Grünen Jugend Mitglied in der Partei sind. Weiterhin sollte es bei der Grünen Jugend liegen, zu entscheiden, wer sie am besten in den Gremien vertreten kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Dec 2020 14:09:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU: Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/motion/30812</link>
                        <author>Kreisvorstand Bremen-Links der Weser (beschlossen am: 23.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/motion/30812</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Organe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organe des Landesverbandes sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Landesmitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">2. die Landesdelegiertenkonferenz</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">3</span>. der Landesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">4</span>. der Landesfinanzrat (LFR)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">§ 9 Neu Landesdelegiertenkonfere</span><span class="underline">nz</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline">Zusätzlich zu den </span><span class="underline">Landesmitgliederversammlung</span><span class="underline">en</span><span class="underline"> kann eine<br>
Landesdelegiertenkonferenz einberufen werden.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><span class="underline">Für d</span><span class="underline">ie</span><span class="underline"> Landesdelegiertenkonferenz </span><span class="underline">gilt § 8 entsprechend</span><span class="underline">.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><span class="underline">Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes<br>
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50<br>
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des<br>
Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl<br>
aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber<br>
in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate). Als<br>
Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der</span><span class="underline">Einladung.<br>
Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. </span><span class="underline"> D</span><span class="underline">elegiertenversammlung<br>
des</span><span class="underline"> Kreisverbandes gewählt. </span><span class="underline">Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird </span><span class="underline">wie </span><br><span class="underline">ein </span><span class="underline">Kreisverband behandelt.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><span class="underline">Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von<br>
Bündnis 90/Die</span><span class="underline"> Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. Die<br>
Delegierten w</span><span class="underline">e</span><span class="underline">rden auf der</span><span class="underline"> L</span><span class="underline">andesmitgliederversammlung der Grünen Jugend<br>
gewählt.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><span class="underline">Stimmrecht haben nur Delegierte. Jede*r Delegierte kann nur eine Stimme<br>
wahrnehmen. Kann</span><span class="underline"> ein*e Delegierte*r ihr*sein Stimmrecht nicht wahrnehmen,<br>
so tritt an ihre*seine Stelle der*die</span><span class="underline"> gewählte Ersatzdelegierte.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Beschlussfähigkeit der Organe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Neu </span><span class="underline">(4) Die Landesdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn und solange ein<br>
Drittel der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Folgeänderungen: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline">§ 9 wird zu § 10 usw.</span></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline">In der ganzen Satzung mit Ausnahme von </span><span class="underline">§ 15 und § 18 wird das Wort<br>
„Landesmitgliederversammlung“ durch „Landesmitgliederversammlung oder<br>
Landesdelegiertenkonf</span><span class="underline">erenz“ ersetzt</span></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die kommende LMV ist eine 1. Lesung zur Einführung eines Landesausschusses vorgesehen. Darüber wurde zweimal auf der Koordinierungsrunde diskutiert und auch die Kreismitgliederversammlungen haben darüber beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf unserer KMV im September ist dieses Anliegen auf sehr große Skepsis bzw. Ablehnung gestoßen, obwohl wir als Vorstand durchaus für ein zusätzliches, kleineres Beschlussgremium geworben haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben das Thema deshalb auf der Folge-KMV im November wieder aufgegriffen und dort ist die Idee entstanden, eine LDK in der Satzung zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies hätte für den Landesvorstand den Vorteil, dass er in schwierigen Zeiten anstelle einer LMV ein kleineres Gremium einberufen könnte, dass über alle Belange vollumfänglich – wie eine LMV - beschließen kann. Es hätte außerdem den Vorteil, dass die Frage der Basisdemokratie nicht in der bisherigen Schärfe diskutiert werden müsste, weil <strong>alle</strong> Delegierten von Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die mit diesem Antrag vorgeschlagene LDK hätte eine Größe von 52 Delegierten. Dafür lassen sich auch in schwierigen Zeiten Tagungsräume finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da auf Grundlage der Satzung alle Parteimitglieder das Recht auf Teilnahme und Rederecht auf allen Sitzungen von Parteiorganen haben, müsste dann zusätzlich ein Livestream angeboten werden, bzw. wenn die Runde sehr klein gehalten werden muss - auch eine Teilnahme per Videozuschaltung ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben ernsthafte Bedenken, dass es dem Landesvorstand gelingen kann, einen erfolgreichen Beschluss zum vorgeschlagenen Landesausschuss zu erreichen. Die größten Bedenken sind sicherlich die befürchtete &quot;Aushöhlung&quot; der Basisdemokratie. Aber auch im Antrag zur Einführung eines Landesausschusses gibt es noch einige Unklarheiten. Die Berechnung der Delegierten ist sehr schwer verständlich und dass in Zweifelsfall per Los entschieden werden soll, welcher KV das letzte zu verteilende Mandat bekommen soll, erscheint zumindest schwierig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch in den Absätze (6) und (7) wird nicht wirklich klar, wie viele weitere Delegierten die Kreisverbände stellen würden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Und schließlich leuchtet nicht wirklich ein, warum ein Gremium als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie temporär eingeführt werden sollte. Dabei ist aus unserer Sicht selbstverständlich, dass jedes neue Gremium selbstverständlich nach einiger Zeit evaluiert werden sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sind uns im Kreisvorstand auch einig, dass - auch wenn ein Landesausschuss eingeführt werden sollte - ein Kreisvorständetreffen oder eine Koordinierungsrunde trotzdem weiter stattfinden muss. Und zwar immer dann, wenn der Landesvorstand wichtige Informationen an die Kreisverbände transportieren möchte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Einführung einer zusätzlichen Landesdelegiertenkonferenz wird auch in schwierigen Zeiten die <strong>volle</strong> Handlungsfähigkeit für den Landesverband erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Dec 2020 14:07:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Antrag auf Änderung der Satzung: „Einführung eines Landesausschusses“</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_einfuehrung_eines_landesausschusses-25045</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.10.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_einfuehrung_eines_landesausschusses-25045</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §7 Organe:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „2. der Landesausschuss“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen §9:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§9 Der Landesausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesausschuss ist ergänzendes beschlussfassendes Organ zwischen den<br>
Mitgliederversammlungen. Er gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesausschuss besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesausschuss hat 35 Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- vier Mitglieder des Landesvorstands; hiervon sind beide Sprecher*innen sowie<br>
ein Mitglied aus Bremerhaven gesetzt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- drei Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bremen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- je zwei Delegierte der Kreisverbände als Grundmandate</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- elf weitere Delegierte der Kreisverbände, die nach dem Divisorverfahren mit<br>
Standardrundung entsprechend der Mitgliederzahlen auf die Kreisverbände verteilt<br>
werden. Maßgeblich sind die im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten<br>
Mitgliederzahlen. Dabei erhält jeder Kreisverband so viele Mandate, wie sich<br>
nach Teilung der Summe seiner Mitgliederzahl durch die Zuteilungszahl ergeben.<br>
Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl, ab 0,5<br>
auf die darüber liegende ganze Zahl gerundet. Die Zuteilungszahl wird zunächst<br>
berechnet, indem die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes durch zehn geteilt<br>
wird. Falls hiernach mehr als zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen, ist<br>
die Zuteilungszahl so heraufzusetzen, dass bei der Berechnung genau zehn Mandate<br>
auf die Kreisverbände entfallen. Entfallen weniger als zehn Mandate auf die<br>
Kreisverbände, ist die Zuteilungszahl in entsprechender Weise herunterzusetzen.<br>
Ergeben sich für mehrere Kreisverbände Zahlenbruchteile von genau 0,5 und würde<br>
durch Aufrundung dieser Bruchteile die Zahl von zehn Mandaten überschritten, so<br>
entscheidet das von der Landesvorsitzenden zu ziehende Los, welche<br>
Zahlenbruchteile aufzurunden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Delegierten der Kreisverbände werden von den<br>
Kreismitgliederversammlungen für jeweils zwei Jahre gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird gemäß (3) und (4) gleich einem<br>
Kreisverband behandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für den Zeitraum einer Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen<br>
Bremen erweitert sich der Landesausschuss um die Grünen Senatsmitglieder sowie<br>
eine entsprechende Anzahl weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die<br>
Kreisverbände verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Für den Zeitraum einer Vertretung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen im<br>
Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament erweitert sich der<br>
Landesausschuss um diese Parlamentsmitglieder sowie eine entsprechende Anzahl<br>
weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die Kreisverbände verteilt<br>
werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Landesausschuss hat Beschlussrecht über Belange des Landesverbands.<br>
Hiervon ausgenommen sind die Aufstellung von Wahllisten und Kandidat*innen für<br>
Bürgerschafts- und Bundestagswahlen, Satzungsänderungen, sowie die turnusmäßige<br>
Neuwahl des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Antragsberechtigt sind jeweils fünf Mitglieder gemeinsam, der<br>
Landesvorstand, die Kreisverbände, der Landesfinanzrat, die Fraktion von Bündnis<br>
90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, die Fraktion von Bündnis 90/Die<br>
Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, die Grüne Jugend Bremen,<br>
die Grüne Alte Bremen und die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet sieben Tage vor dem<br>
Landesausschuss. Der Landesausschuss kann die Zulassung von<br>
Dringlichkeitsanträgen beschließen, welche sich auf Ereignisse beziehen, die<br>
nach der ordentlichen Antragsfrist eintreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Der Landesausschuss tagt ausschließlich in Zeiten einer Naturkatastrophe,<br>
einer Pandemie oder anderen schwerwiegenden Ereignissen, die eine sichere<br>
Durchführung einer Landesmitgliederversammlung in der eigentlichen Größe mit<br>
hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant machen, oder die maximale<br>
Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen auf<br>
weniger als das sich aus Satzung und Mitgliederzahl ergebende Mindestquorum<br>
einer Landesmitgliederversammlung begrenzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der Landesausschuss wird zunächst in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie als<br>
temporäres Gremium eingeführt. Dieser § 9 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 treten mit<br>
Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Bis zu einer<br>
Landesmitgliederversammlung im Herbst 2021 soll der Landesvorstand in<br>
Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Gliederungen der Partei eine Evaluation<br>
des Landesausschusses vorlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechende Anpassung der Nummerierung der weiteren Satzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §15 (zukünftig §16) „Beschlussfähigkeit der Organe“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „(4) Der Landesausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier<br>
Kreisverbände vertreten sind und die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte der Landesverband dem in der Satzung vorgeschriebenen Tagesrhythmus der Landesmitgliederversammlung im Jahr 2020 nicht nachkommen. Die Handlungsfähigkeit des Landesverbands sowie die Kontrolle der Mitgliederbasis über den Landesvorstand sind somit stark eingeschränkt. Für den Landesvorstand gilt, dass eine Landesmitgliederversammlung (LMV) so sicher wie möglich für die Mitglieder und Gäste sein muss. Dies macht ein Ausweichen in weitaus größere Räumlichkeiten, als wir es gewohnt sind, nötig. Dies sowie zusätzliche Hygieneanforderungen machen z.B. die Landesmitgliederversammlung im November ca. 4-5 x so teuer wie eine normale LMV. Sollte sich die Pandemie weiterhin über längere Zeit hinziehen und LMVen unter diesen Bedingungen nötig machen, würde dies die finanziellen Rücklagen des Landesverbands nachhaltig angreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesen politischen und finanziellen Herausforderungen zu begegnen, legt der Landesvorstand in enger Abstimmung mit der Koordinierungsrunde und den Kreisverbänden einen Vorschlag zur Einführung eines Landesausschusses vor. Dieser orientiert sich an ähnlichen Modellen in den Landesverbänden in Hamburg und Berlin, die dort als dauerhafte Gremien zwischen Parteitag und Landesvorstand in der Satzung verankert sind. Der Landesausschuss (LA) tritt demnach als beschlussfassendes Gremium neben die Landesmitgliederversammlung und ermöglicht eine weitere Stärkung der Parteibasis dadurch, dass 25 von 35 Mitgliedern von den Kreismitgliederversammlungen direkt gewählt werden. Dadurch sollen explizit die Kreisverbände gestärkt werden in einer Zeit, in der die direkte, demokratische Mitwirkung in der Partei für Mitglieder erschwert ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesausschuss schließt an die guten Erfahrungen mit der Koordinierungsrunde an, welche 2008 per LMV-Beschluss eingeführt wurde. In dieser kommen die verschiedenen Parteiebenen regelmäßig zusammen und beraten politische Entwicklungen innerhalb der Partei. Dessen ungeachtet behält die LMV ihre herausragende Stellung als direktdemokratisches Organ dadurch bei, dass Kernfunktionen wie die Aufstellung von Wahllisten, die Wahl des Landesvorstands (LaVo) sowie die Änderung der Satzung weiterhin ausschließlich der LMV vorbehalten bleiben. Das bedeutet auch, dass weiterhin – auch während der Pandemie – Landesmitgliederversammlungen stattfinden werden, beispielsweise um Listenaufstellungen durchzuführen oder den Landesvorstand neu zu wählen. Die Landesmitgliederversammlung wird durch die Einrichtung eines Landesausschusses explizit nicht ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand hat darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Landesmitgliederversammlungen geprüft. Solche Formate sind prinzipiell möglich und können auch zum Einsatz kommen. Dennoch erscheint uns ein direkter Austausch sowie Debatten über politische Themen und Setzungen von großer Bedeutung – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des anstehenden Bundestagswahlkampfs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Anstoß dieser Änderung ist die aktuelle CORONA-Situation. Daher wird der LA durch §9 (11) und (12) vorläufig zeitlich beschränkt. Zugleich kann der LA auch in normalen Zeiten eine sinnvolle Ergänzung der Parteistruktur sein, wie die anderen Landesverbände zeigen. Entsprechend sieht (12) eine Evaluation des LA durch den Landesvorstand in engem Austausch mit Koordinierungsrunde, Kreisverbänden und anderen Gremien vor. Zunächst gilt aber erst einmal Folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Nach einem Jahr und mit der Eröffnung der LMV im Herbst 2021 erlischt der § 9 der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Auf dieser LMV im Herbst 2021 kann dann, unter dem Eindruck der Evaluation, ein Änderungsantrag zur Satzung gestellt werden, wonach der Landesausschuss wieder eingerichtet werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Ob der Landesausschuss dann temporär, in dieser personellen oder einer anderen Besetzung besetzt werden soll; ob weitere oder weniger Befugnisse dem Landesauschuss übertragen werden; all diese Fragen können in einem solchen Satzungsänderungsantrag geregelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4. Da es ein Satzungsänderungsantrag ist und eben keine &quot;Bestätigung der in 2020 beschlossenen Satzungsänderung&quot;, gelten die nötigen Quoren und Mehrheiten für Satzungsänderung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>A) Zu einer Satzungsänderung ist zur ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der Mitglieder erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>B) Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für die nächste Versammlung das Quorum von 10 %.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>C) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der satzungsändernden Mitgliederversammlung erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, wird der Landesvorstand auf der LMV ausführlich über die Arbeit des LA berichten; die Kreisvorstände sind angehalten, selbiges auf ihren Kreismitgliederversammlungen zu tun. Alle Beschlüsse des LA werden zeitnah veröffentlicht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 09 Dec 2020 14:04:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F6: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung: Stärkung der Grünen Jugend und der Kreisverbände</title>
                        <link>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_geschaeftsordnung_der_landesmitgliederversammlu-12528</link>
                        <author>Till Schierer</author>
                        <guid>https://lmv2021bremen.antragsgruen.de/lmv2021bremen/antrag_auf_aenderung_der_geschaeftsordnung_der_landesmitgliederversammlu-12528</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung im folgenden Punkt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 (1) Änderung in: (1) Antragsberechtigt sind jeweils fünf Mitglieder gemeinsam, der Landesvorstand, die Kreisverbände sowie ihre Vorstände, der Landesfinanzrat, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, die Grüne Jugend Bremen sowie ihr Vorstand, die Grüne Alte Bremen und die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand der Grünen Jugend sowie die Kreisvorstände wurden von den Mitgliedern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Ein bedeutender Bestandteil davon kann das Verfassen von Anträgen an die Gremien des Landesverbands sein. Auch wenn es in den meisten Fällen im deutlichen Interesse dieser Vorstände ist bei dieser Arbeit die Mitglieder miteinzubeziehen zeigt die derzeitige Situation, dass dies nicht immer möglich ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 22:35:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>